Zu viele Betriebe wiegen sich in Sicherheit!
Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 3.000 Mitarbeiter:innen werden ab dem 01.01.2023 das Lieferkettengesez in ihrer Geschäftspraxis umsetzen müssen; ein Jahr später sinkt der Grenzwert auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen ab. Diese Grenzwerte sind mittlerweile vielen bekannt und die möglichen Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft breit diskutiert worden. Darüber hinaus stellte die Europäische Kommission im Februar 2022 ihren Vorschlag für eine entsprechende europäische Richtlinie vor. Dieser Vorschlag enthielt bereits eine Absenkung der Mitarbeiter:innenzahl auf Unternehmen mit mehr als 500 bzw. 250 Mitarbeiter:innen. Ebenfalls ist in diesem Vorschlag vermerkt, dass kleine und mittelständische Unternehmen nicht direkt in den Anwendungsbereich des Vorschlags fallen. Dem Wortlaut des Gesetzes nach, stimmt es. Diese Bewertung lässt aber vollkommen die mittelbaren Folgen der Regelungen für kleine und mittelständische Unternehmen außer Acht.
Ich möchte Ihnen in dieserm Kommentar aufzeigen, an welchen Stellen gerade kleine und mittelständische Unternehmen bereits mit den Auswirkungen des deutschen Lieferkettengesetzes in Berührung kommen können:
Sie können sich zwar dem Unternehmen gegenüber darauf berufen, dass Sie ja gerade nicht von dem Lieferkettengesetz betroffen sind und deswegen auch keine genauen Angaben zu ihrer Lieferkette machen können. Dies wird ihrem Geschäftspartner, der über seine Lieferkette berichten muss, nicht weiterhelfen. Eine solche Erklärung bringt das große Unternehmen vielmehr in Erklärungsnot. Es ist fraglich, ob es weiterhin an den Geschäftsbeziehungen festhalten kann.
“Nur, weil das Gesetz nicht unmittelbar auf Ihr Unternehmen anwendbar ist, bedeutet das nicht, dass Sie nicht die Auswirkungen spüren werden.”