EU macht Greenwashing ein Ende - Kommentar

Das Aus für Werbung mit Nachhaltigkeitsfloskeln: Zurück zur Wahrheit? Ab 2024 gehts los!

Johanna V. Tybussek LL.M.
31.8.2022
Recht & Gesetz

Keine Nachhaltigkeit ohne Inhalte

Die Zeit ist vorbei in der sich Unternehmen mit dem Begriff der Nachhaltigkeit schmücken konnten, ohne ihn mit tatsächlichen Handlungen auszufüllen. Vorhandene Maßnahmen müssen nachprüfbar gemacht werden, um optimierten oder gar geschönten Darstellungen ein Ende zu bereiten. Aus diesem Grund macht die EU Transparenz zu dem Schlüsselelement im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Denn bis heute haben Geschäftspartner:innen und Verbraucher:innen kaum Möglichkeiten sich verlässlich über die Nachhaltigkeitsmaßnahmen eines Unternehmens zu informieren. Sie sind an das gebunden, was Unternehmen veröffentlichen. Viele hübsch dargestellte Berichte und ausgeschmückte Worte haben zu einem erheblichem Vertrauensverlust gegenüber der Industrie geführt. Einfach gesagt:

Nur weil "bio", "fair" oder "recycled" draufsteht, ist das noch lange nicht drin!

Die EU will dieses Problem nun ausräumen: Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sollen große Unternehmen über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Mensch und Umwelt informieren müssen. Darauf haben sich Vertreter:innen des Europäischen Parlaments und des Rates der EU Ende Juni 2022 geeinigt.

Die Einigung enthält folgende Eckpunkte:

  • Berichterstattungspflicht für große Unternehmen ab 2024
  • große Unternehmen im Sinne der CSRD sind Unternehmen mit 250 Mitarbeiter:innen und 40 Millionen Euro Jahresumsatz; ebenfalls berichtspflichtig werden nicht-EU Unternehmen mit andauernden Aktivitäten in der EU und einem Jahresumsatz 150 Millionen Euro
  • kleine und mittelständische Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen und Vergabeverfahren beteiligen, werden ebenso einer (weniger strengen) Berichtspflicht unterworfen
  • Prüfung und Zertifizierung des Berichts von unabhängiger Seite
  • Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung werden gleichwertig

Das Europäisches Parlament und der Rat müssen der Einigung noch formell zustimmen und diese veröffentlichen. Nach in Kraft treten der europäischen Regelung haben die nationalen Gesetzgeber 18 Monate Zeit zur Umsetzung.

Europäisches Vorbild in die Welt tragen

Mit den beschlossenen Regeln will die EU Greenwashing ein Ende bereiten und die Grundstein für eine zuverlässige, internationale Berichterstattung legen - Wie sehr ihr das gelingen wird, ist sicherlich fraglich.

Es ist nur im Sinne des fairen Wettbewerbs, dass auch nicht-EU Unternehmen sich europäischen Standards unterwerfen müssen, sofern sie innerhalb der EU tätig sind. Dennoch darf nicht unterschätzt werden: Die europäische Wirtschaft hat mit weiteren, zahllosen Herausforderungen zu kämpfen. Nun auch noch eine Wirtschaftstransformation? Die Sorgen der Betriebe sind verständlich. Dennoch lässt sich die Notwendigkeit der beschlossenen Maßnahmen nicht mehr von der Hand weisen. Firmen sollten die Umsetzung als Investition in die Zukunft und als Beitrag zur Bekämpfung einer der dringlichsten Probleme unserer Zeit verstehen - der Klimakrise! Investor:innen, Kunden:innen, Mitarbeiter:innen und Partner:innen legen steigenden Wert auf verantwortungsvolle Unternehmenspolitik und nachhaltige Ausrichtung. Auch aktuelle Studien belegen:

Es gibt einen Zusammenhang zwischen wirtschaftlichem Erfolg und der Umsetzung von Nachhaltigkeitsstandards!

CSR-Managerin | Menschenrechtlerin | Juristin | Weltbürgerin

Close Cookie Preference Manager
Cookie Einstellungen
Für die optimale Nutzung unserer Seite, setzen wir Cookies ein und bitten Sie diese zu bestätigen. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit anpassen und die Verarbeitung der Daten in unseren Datenschutzbestimmungen nachlesen.
Notwendige Cookies (Immer aktiv)
Diese Cookies ermöglichen die allgemeine Nutzung der Seite.
Made by Flinch 77
Oops! Something went wrong while submitting the form.
Cookie Einstellungen