Die wichtigsten Begriffe im Überblick
Erfahren Sie hier, was die wichtigsten Abkürzungen bedeuten.
Wir möchten Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Begriffe und Abkürzungen aus dem Nachhaltgkeitskeitsbereich geben und so Klarheit in den Abkürzungsdschungel bringen.
CSR bezeichnet die Verantwortung von Unternehmen für ihre Aufwirkungen auf die Gesellschaft; heute wird der Begriff insbesondere für nachhaltiges Wirtschaften verwendet. Es ist der Beitrag, den Unternehmen zur Nachhaltigkeit leisten.
CSR steht für die Berückichtigung sozialer, ökologischer und ökonomischer Aspekte in der Unternehmensführung. Maßgeblich sind international anerkannte Regelungen über Unternehmensverantwortung. Zu den Wichtigsten zählen die dreigliedrige Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über Unternehmen und Sozialpolitik, die OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, im UN-Global Compact oder der ISO 26000.
Der Begriff der Nachhaltigkeit ist deutlich schwieriger zu definieren: Er ist sehr komplex und befindet sich dauerhaft im Wandel. Aktuell verbinden wir den Begriff mit Langlebigkeit und Umweltschutz. Jedoch ist das Idee keine neue.
Bereits 1713 schrieb der Freiberger Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz , das Ziel sei die Schaffung eines stabilen Gleichgewichts. In einem Wald sollten nur so viele Bäume abgeholzt werden, wie in einem Wald in absehbarer Zeit nachwachsen können. So sollte langfristig der Bestand des Waldes sichergestellt werden.
1987 definierte Bericht Unsere gemeinsame Zukunft (Our Common Future) der UN-Kommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Kommission) den Begriff der nachhaltigen Entwicklung. Danach ist eine dauerhafte Entwicklung eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können. Es ist ein Wandlungsprozess, in dem die Nutzung von Ressourcen, das Ziel von Investitionen, die Richtung technologischer Entwicklung und institutioneller Wandel miteinander harmonieren und das derzeitige und künftige Potential vergrößern, menschliche Bedürfnisse und Wünsche zu erfüllen.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete 2015 die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Sie bestimmt, dass sich in folgenden 15 Jahren die Lebensverhältnisse auf dem ganzen Planeten verbessern sollten und zukünftige Generationen der Schutz der Erde gewährleistet wird. Hierfür sollen weltweiter wirtschaftlicher Fortschritt, soziale Gerechtigkeit und der Schutz der Umwelt besonders geachtet und gefördert werden. Entlang dieser drei Säulen bestimmt die Agenda 2030 die meist bekannten 17 Nachhaltigkeitsziele.
Der europäische Grüne Deal ist die europäische Wachstumsstrategie die sich die europäische Gemeinschaft gegeben hat. Hiernach soll sich die Lebensqualität und die Gesundheitsheit der Bürger:innen verbessern, Europa bis 2050 klimaneutral werden und das Naturkapital sowie die Biodiversität der Europäischen Union schützen, erhalten und verbessern.
Die EU-Taxonomie soll dazu beitragen innerhalb der Europäischen Union mehr Geld in nachhaltige Tätigkeiten zu lenken. Anleger, die in nachhaltige Technologien und Unternehmen investieren, tragen wesentlich zur Klimaneutralität Europas bis 2050 bei. Die EU-Taxonomie ist ein wissenschaftsbasiertes Transparenzinstrument für Unternehmen und Investoren, das aufgrund einheitlicher und transparenter Kriterien Vergleichbarkeit für Anleger schafft. Außerdem werden durch die EU-Taxonomie-Verordnung Offenlegungspflichten für Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer festgelegt.
Die Europäische Kommission hat 2020 Unternehmen verpflichtet, die finanzielle Referenzwerte veröffentlichen, offenzulegen, wie sie die Kriterien Umwelt, Soziales und und Unternehmensführung in ihre Berechnungen mit einbeziehen. Diese Kriterien helfen Händlern und Anlegern, wie Nachhaltigkeits- und Ethikstandards eines Unternehmens dessen finanzielles Ergebnis und Geschäftstätigkeiten beeinflussen. Sie sollen eine Vergleichbarkeit der Anlagemöglichkeiten schaffen und so fundierte Anlageentscheidungen erleichtern.
Mittlerweile gibt es ESG-Ratings und Nachhaltigkeits-Ratingagenturen. Diese Ratingagenturen beurteilen neben dem Finanzstatus eines Unternehmens auch die Stärken und Schwächen sozialen und ökologischen Handels der Unternehmen und Staaten. ESG-Ratings sind objektive Beurteilungen des Engagements eines Unternehmens für nachhaltige Geschäftspraktiken. Abhängig von der Branche in dem das jeweilige Unternehmen aktiv ist, werden die genannten Faktoren unterschiedlich gewichtet.
Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte war der erste Versuch der Bundesregierung die Verantwortung deutscher Unternehmen entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette festzuschreiben. Mit ihm sollten die 2011 beschlossenen Leitprinzipien der VN für Wirtschaft und Menschenrechte umgesetzt werden; er konkretisiert die Erwartungen der Bundesregierung an staatliche Institutionen und Unternehmen in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte in Lieferkette.
Von 2018 bis 2020 überprüfte die Bundesregierung in einem Monitoring, inwieweit in Deutschland ansässige Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern ihren im NAP verankerten Sorgfaltspflicht nachkommen. Im maßgeblichen Erhebungsjahr 2020 erfüllten lediglich 13 bis 17% der bewerteten Unternehmen die Anforderungen des NAPs; weitere 10 bis 12% befanden sich in der Entwicklung dorthin. Mit den erhobenen 23 bis 29 % wurde das Ziel der Bundesregierung von 50 % aufgrund von Freiwilligkeit nicht erreicht. Dieses Monitoringergebnis bildet die Grundlage die rechtliche Verpflichtung der Unternehmen zur Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten.
Im Juni 2021 haben Bundestag und Bundesrat über das Gesetz entschieden: Ab dem 01.01.2023 wird es auf Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und ab dem 01.01.2024 auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern anwenderbar sein. Danach soll der Anwendungsbereich erneut evaluiert werden. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bestimmt, dass Sorgfaltspflichten aus internationalen Abkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt im eigenen Geschäftsbereich des Unternehmens sowie des unmittelbaren Zulieferers geachtet und durchgesetzt werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überprüft die Einhaltung des Gesetzes.
Die Europäische Kommission hat im März 2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen angenommen. Ziel des Vorschlages ist es, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten in allen globalen Wertschöpfungsketten zu fördern und negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte und Umwelt zu verhindern. Der Vorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Billigung vorgelegt. Nach seiner Annahme haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit die Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen.